Kosten der Mediation:
Die Kosten werden in der Phase 1 Honorarvereinbarung getroffen.
Die Mediatorin arbeitet mit dem vorab besprochenen Stundensatz auf Honorarbasis.
Die Kosten einer Mediation sind, außer bei sehr kleinen Streitwerten, weitaus niedriger als die eines Rechtsstreits vor Gericht und auch deutlich niedriger als die einer außergerichtlichen Konfliktklärung mit Hilfe von zwei Rechtsanwälten.
Grundsäzlich ist das Erstgespräch zur Information und Entscheidung über die Aufnahme eines Mediationsverfahrens kostenfrei.
Die Mediation kann von jeder Partei ohne Angabe von Gründen jederzeit abgebrochen werden. Eine Abrechnung erfolgt in diesem Fall nur hinsichtlich der bis dahin abgelaufenen Zeit.
Die Sitzungsdauer ist in der Regel zwischen zwei und drei Stunden. In den meisten Fällen umfasst der Prozess insgesamt zwischen drei und fünf Sitzungen, die mit zeitlichem Abstand von wenigen Tagen bis Wochen erfolgen sollten.
Zusätzliche Vor- und Nachbereitungszeiten sowie die Erstellung von Mediationsvereinbarungen werden gesondert auf Stundenbasis berechnet. Die Zuziehung von Fachleuten (Rechtsanwälte, Steuerberater, Sachverständige, Notar, etc.) ist jederzeit nach Absprache unter den Konfliktbeteiligten möglich. Deren Honorar wird selbst von den Parteien vereinbart.